Praxisniederlassung

Die Planung der eigenen Praxis sowie die Gründungsdurchführung sind gekennzeichnet von betriebswirtschaftlichen, steuerlichen und vor allem juristischen Besonderheiten.

Sicher in die eigene Praxisniederlassung. Wir leisten Starthilfe!

Da sich Existenzgründer in der Anfangszeit aufgrund der Praxisübernahmen und Praxisgründungen regelmäßig hoch verschulden, ist eine sorgfältige Prüfung des Niederlassungsvorhabens geradezu verpflichtend. Erfahrungsgemäß werden oftmals Praxen nach einfachen Faustformeln und Schätzungen ermittelt, was entsprechend zu hohen wirtschaftlichen Schäden führen kann. Überdies besteht ein weiteres Risiko bei der Auswahl eines passgenauen staatlich geförderten Kreditprogramms.

Unsere Berater sind erfahrene interdisziplinäre Medizinjuristen und Medizin-Betriebswirtschaftler und nur auf dem Gebiet der niedergelassenen Ärzte und Zahnärzte spezialisiert.

Schlussendlich darf nicht verschwiegen werden, dass ohne eine Feinprüfung (Due-Dilligence) der in Frage kommenden Wunschpraxis die Gefahr besteht, nicht die geeignete Praxis ausgewählt zu haben. Nach Abschluss der Finanzierung gehen daher oftmals hohe Vorfälligkeitsentschädigungen einher, wenn der Praxiskauf aus betriebswirtschaftlichen oder rechtlichen Gründen re-abgewickelt oder gar angefochten werden soll.

Kontakt

01

Leistungspaket GB 1
Praxistragfähigkeitsprüfung und Praxiswertermittlung

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02

Leistungspaket GB 2
Mehrpraxen-Vergleichsanalyse mit Praxiswertermittlung

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03

Leistungspaket GB 3
Interdisziplinäre Niederlassungsbegleitung

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04

Leistungspaket GB 4
Standort- und Umfeldanalyse

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