Praxiswertermittlung

Die Liste der Anlässe, bei denen es wichtig ist, den genauen Wert einer Praxis bestimmen zu lassen, ist vielfältig. Praxisveräußerer und Praxiserwerber gehen regelmäßig mit diametralen Preisvorstellungen in die Verhandlung.

Hohe Anforderung an eine fundierte Praxiswertermittlungsmethode

Für viele Ärzt und Zahnärzte ist die Kaufpreisfindung ein Buch mit sieben Siegeln. Es existieren mittlerweile eine Reihe von Methoden zur Ermittlung des Praxiswertes.

Sie muss die Besonderheiten einer Praxis hinreichend berücksichtigen.

  • Praxen sind lt. Gesetz Dienstleistungsbetriebe höherer Art
  • Der Behandlungsvertrag zwischen Arzt / Zahnarzt und Patient stellt einen qualifizierten Dienstvertrag höherer Art gem. § 611 BGB dar
  • Merkmal ist die Personengebundenheit und das besondere Vertrauensverhältnis
  • Filetstück ist der Goodwill -> Keine isolierte Berechnung auf Gewinn- und Umsatzbasis möglich
  • Substanzwert hingegen einfach zu ermitteln (wie bei einem „normalen“ Unternehmen)

01

Leistungspaket PWE 1

Gerichtlich bestätigte Praxiswertermittlung nach modifiziertem Ertragswertverfahren nach Standard IDW S1 (Staatliche Beratungszuschuss evtl. möglich, sprechen Sie uns gerne darauf an).

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02

Leistungspaket PWE 2

Gerichtlich bestätigte Praxishöherpositionierung und Leistungspotenzialdarstellung einschließlich Praxiswertermittlung

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03

Leistungspaket PWE 3

Praxiswertschätzung

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