Nicht nur die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), sondern auch das Bundesversicherungsamt (BVA) stellen die Aufsichtsorgane für die gesetzlichen Krankenkassen dar.

Erweiterte Aufgabenstellungen des BVA sind die Durchführung des Gesundheitsfonds und des Morbi-RSA, so dass diese sich aktiv auf die Risikolandschaft der Krankenkassen auswirken. Die Risikosystematik einer GKV unterscheidet sich in den übergeordneten Risikofeldern strategisch auf dem ersten Blick kaum von den üblichen Einteilung von Unternehmen aus der freien Wirtschaft.

Individuelle Besonderheiten und Unterschiede ergeben sich aber aus Unternehmenszweck, politischen und regulatorischen Vorgaben und mithin entsprechenden Reflektionen in den Unternehmenszahlen. Risikosteuerung aus Sicht einer Unternehmensführung lässt sich in folgende funktionale Gliederung zuordnen:

Risikofelder:

Strategierisiken                    Finanzrisiken Geschäftsrisiken       Betriebsrisiken

Risikokategorien:

Strategie / Politik / Recht / Finanzen / Markt / Leistung / Projekt Personal / IT

Dort, wo eine Übertragung aufgrund der Besonderheit in der GKV nicht möglich ist, sollten angepasste Risikolösungen für die Kassen entwickelt werden. GKV-Risiken sind u. a. Risiko aus Gesundheitsfonds. Durch die geänderte Finanzsystematik, die zu erwartende Unterdeckung und die wettbewerblich problematische Erhebung und Begrenzung des Zusatzbeitrags sind externe systemische Risiken vorhanden, die auf Seiten der Kassen nur begrenzt steuerungsfähig sind.

Die einhergehenden Unsicherheiten müssen jedoch adäquat in den unternehmerischen Entscheidungen Berücksichtigung finden. Hierzu muss der Risikofokus von der Governance Top-Down ausgerichtet werden. Risiko aus morbiditätsorientiertem Risikostrukturausgleich (Morbi-RSA).

Die zeitgleiche Einführung eines Morbi-RSA erhöht die Prognoseunsicherheit in der kasseneigenen Kalkulation. Erschwerend kommt hinzu, dass erst in den Folgejahren Klarheit über die tatsächliche Finanzwirkung durch den Schlussausgleich besteht. Zwar werden die Auswirkungen des neuen GKV-Finanzsystems im Zeitablauf deutlicher und das Rechnungsergebnis prognostizierbarer. Allerdings stellt dies aufgrund der Besonderheit in der GKV-Landschaft dar, die in dieser Form in keiner anderen Branche vergleichbar ist.

Risiko aus politischen und rechtlichen Vorgaben. Politisch sind die Kombinationen von Rückzahlungen der Liquiditätsdarlehen mit zu erwarteten Steigerungen der Kostenquoten, einer evtl. ausbleibenden Anpassung der allgemeinen Beitragssatzes, leere Haushaltskassen seitens des Bundes und verbrauchte Kassenrücklagen ein Manko in der Risikoproblembehandlung für Kassen und Haftungsverbund.

Aus regulatorischer Sicht fallen u. a. sensible Themenstellungen wie Reputationsrisiken durch Compliance-Verstöße (Datenschutz, Anti-Korruption, Gesetzesverstöße und Vorstandshaftung, sonstige) in die weiteren Risiko- und Verantwortungssphären von Krankenkassen hinein.

Autor

Kwan Jao, LL.M.

Medizinjurist, Medizin-BWL