Das Prozesswissen ist im Unternehmen vorhanden und muss demnach abgerufen werden. Entscheidend in diesem Zusammenhang ist, dass eine Entkopplung von Kopfwissen oftmals nicht stattfindet, weil Prozesse zwar „irgendwie“ ausgeführt werden, jedoch nicht vollständig aktualisiert werden.

Wertvolle Prozessinformationen können damit nicht dauerhaft im Unternehmen („Brain-Drain“) erhalten werden, weil diese dem Unternehmen durch beispielsweise das Ausscheiden von Schlüsselfiguren entzogen werden. Grundvoraussetzung sollte hierbei das Vorliegen einer stets aktuell gehaltenen und dokumentierten Prozessbeschreibung sein, die wiederum nicht durch das Vorenthalten von Spezialwissen einzelner Mitarbeiter gekennzeichnet ist. In der Praxis wird dieser Umstand oftmals unterschätzt.

Demnach könnte man beispielsweise darüber nachdenken, innerhalb eines Fachbereichs eine regelmäßige Jobrotation durchzuführen. Dies hat den Vorteil, dass das Wissen gleichmäßig auf alle Mitarbeiter verteilt werden muss und darüber hinaus auch dolose Handlungen vermieden werden können, die wiederum von ein und denselben Mitarbeitern ausgeführt werden. Eine Prozessausführung sollte daher auch immer gemäß dokumentierter Prozessbeschreibung wie QM-Wiki, etc. erfolgen.

Festzuhalten ist somit, dass die Gefahr des „Brain Drain“ zu einem verminderten Goodwill des Unternehmens führt, welches wiederum eine Schwächung der Marktposition sowie des immateriellen Firmenwertes auslöst. Denn Unternehmen leben von Daten.

Autor

Kwan I. Jao, LL.M.

Transaction Lawyer • Master of Laws

Dipl.-Betriebswirt

Medizinjurist • Medizinökonomie